Die Kurzzeitpflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden, beschränkt sich auf bis zu vier Wochen und wird mit bis zu 1.612,00 € im Kalenderjahr bezuschusst.
Der Aufenthalt in der Kurzzeitpflege bietet eine „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ die in ihren inhaltlichen Leistungen der Vollzeitpflege entspricht. Unsere Gäste machen sozusagen bei uns Urlaub für die Zeit, in der sie nicht bei sich zu Hause sein können.
Unsere Kurzzeitpflegegäste werden ausschließlich in Einzelzimmern untergebracht, die neben dem wohnlich ansprechenden Design auch jeweils über einen eigenen Flachbildfernseher verfügen.
Liebe Gäste in der Kurzzeitpflege, während Ihres Aufenthaltes bei uns können Sie nicht nur die Leistungen aus dem pflegerischen Bereich in Anspruch nehmen, sondern selbstverständlich auch unsere kompletten sonstigen Serviceleistungen inklusive eines breit gefächerten Freizeitangebotes nutzen.
Um Sie optimal informieren zu können, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne.